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Hirtz Planmanagement GmbH

Bahnhofstraße 9
D‑26180 Rastede
 
Tel.: 04402 / 9889 139
Mobil: 0176 61926390
E‑Mail: info@hp-bim.de
 
Amtsgericht Oldenburg
HRB 218724
St.-Nr.: 69/200/44076
USt-ID-Nr.: DE356347964
 
Geschäftsführender:
Svenja Hirtz 

AGB 

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO 
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU DatenschutzGrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen qualifizierte Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sämtliche eingesetzten Nachunternehmer schriftlich zur Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Geheimhaltungs- und Nutzungsregelungen.

Die Weitergabe von Projektunterlagen, insbesondere BIM-Modellen, Revit-Dateien, CAD-Daten, IFC-Dateien, Punktwolken, Plänen, Leistungsverzeichnissen sowie sonstigen technischen Unterlagen erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber. Nachunternehmer erwerben hieran keinerlei eigene Rechte.

Nach Abschluss der beauftragten Leistungen sind sämtliche überlassenen Daten unverzüglich zu löschen oder auf Anforderung an den Auftragnehmer zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und haftet für das Verhalten seiner Nachunternehmer wie für eigenes Handeln.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.